Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel
Seenotsignalrakete
nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht
Erwerb
Um den SKN zu erhalten, muss eine Prüfung bei einer zuständigen Stelle abgelegt werden.
• Der Bewerber muss mindestens 18 Jahre alt sein
• Der Antrag auf Zulassung zum Lehrgang/Prüfung muss uns mindestens 21 Tage für Lehrgangsbeging vorliegen
• Die Lehrgangs/Prüfungsgebühr beträgt 115,00 Euro und muss vor Lehrgangsbeginn auf unser Konto gutgeschrieben sein.



Vorbereitung zur Prüfung
Durch uns werden Sie in einem Lehrgang für die Theoretische und Praktische Prüfung vorbereitet. Die Prüfung findet immer am Anschluss des Lehrgangs statt.


Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im theoretischen Teil ist ein Fragebogen mit 30 Fragen aus einem Katalog von 104 Fragen zu Themen der Gesetzeskunde aus dem Waffen-, Straf-, Sprengstoff- und Seeverkehrsrecht sowie Gerätekunde zu beantworten. Im praktischen Teil ist die sichere Handhabung der Seenotsignalpistole im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen.


Zertifikat
Nach bestandener Prüfung bekommen Sie die Staatlich Anerkannte Waffensachkunde Bescheinigung ausgestellt.

aktuelles
Der Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht (SKN) weist nach, dass der Inhaber die entsprechende Sachkunde zum sicheren Umgang mit einer Signalpistole hat und ist der neben der Bedürftigkeit und der Zuverlässigkeit zu erbringende Nachweis, um eine Waffenbesitzkarte für eine Signalpistole zu erhalten.