Erwerb
Um den SKN zu erhalten, muss eine Prüfung bei einer zuständigen Stelle abgelegt
werden.
• Der Bewerber muss mindestens 18 Jahre alt sein
• Der Antrag auf Zulassung zum Lehrgang/Prüfung muss uns mindestens 21
Tage für Lehrgangsbeging vorliegen
• Die Lehrgangs/Prüfungsgebühr beträgt 115,00 Euro
und muss vor Lehrgangsbeginn auf unser Konto gutgeschrieben sein.
Vorbereitung zur Prüfung
Durch uns werden Sie in einem Lehrgang für die Theoretische und Praktische
Prüfung vorbereitet. Die Prüfung findet immer am Anschluss des Lehrgangs statt.
Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im
theoretischen Teil ist ein Fragebogen mit 30 Fragen aus einem Katalog von 104
Fragen zu Themen der Gesetzeskunde aus dem Waffen-, Straf-, Sprengstoff- und
Seeverkehrsrecht sowie Gerätekunde zu beantworten. Im praktischen Teil ist die
sichere Handhabung der Seenotsignalpistole im tatsächlichen Gebrauch
nachzuweisen.
Zertifikat
Nach bestandener Prüfung bekommen Sie die Staatlich Anerkannte
Waffensachkunde Bescheinigung ausgestellt.